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FSK 18 Werke

****is Frau
9.948 Beiträge
Themenersteller 
FSK 18 Werke
Jeder von uns trägt mit ein Stück der Verantwortung in einem Forum. Und auch wenn der Joyclub eine erotische Plattform ist, heißt das nicht, dass es keine Grenzen und Richtlinien gäbe.

Euch allen sind diese "Spielregeln" bekannt, denn ihr kommt nicht ohne sie zu lesen und ihnen zu zu stimmen, in den Joy.

Ich bitte euch, übernehmt die Verantwortung, für die ihr dort "akzeptiere" geklickt habt, beim einstellen eurer Werke. Wenn ihr FSK 18 Texte schreibt- stellt sie doch gleich als solche ein.
Aber noch mehr bitte ich euch, keine Diskussionen anzufangen, wenn wir oder das Joyteam dies übernehmen.

Die Regel sagen klipp und klar:
Aus Jugendschutzgründen müssen explizite Darstellungen von sexuellen
Handlungen in Wort und Bild als FSK18 eingestuft werden.

Was müsst ihr als FSK18 einstufen?

  • Bilder, wie bereits hier beschrieben... Bitte lesen! http://grosse- brueste.joyclub.de/manage/faq/bilder.html
  • Textliche Darstellungen expliziter Sexpraktiken
  • Alles was nicht mehr unter den Begriff "normaler Sex" fallen würde
  • Extreme Praktiken, wie Dehnungen, Reizstrom, KV usw.
  • Erotische Geschichten mit vulgärer Sprache oder expliziten
  • Detailschilderungen




Generell denkt bei einem Thema darüber nach, wie es auf euch bekannte Jugendliche wirken könnte, die bisher ihr Sexualleben noch erforschen. Wir möchten und müssen entwicklungsbeeinträchtigende Themen als FSK18 einstufen, wodurch diese nur mit einem Alterscheck lesbar sind.



LG Lov_is
ModTeam
****is Frau
9.948 Beiträge
Themenersteller 
Ergänzung zum Eingangsposting
Texte die

Vor dem Zugriff durch Jugendliche zu schützen sind:

  • textliche Darstellungen expliziter sexueller Handlungen
  • besonders intensive Beschreibung von Geschlechtsteilen und deren Einsatz beim Sex
  • sexuelle Gewaltdarstellungen und Formen der Erniedrigung
  • extreme Praktiken wie Dehnungen, Reizstrom, KV usw.
  • erotische Geschichten mit vulgärer Sprache oder expliziten Detailschilderungen



Bitte um Mithilfe

Generell sind wir bemüht, alle Inhalte, die auf unserer Seite veröffentlicht werden, entsprechend einzuordnen. Unsere Moderatoren sind jedoch auch nur Menschen und als solche nicht unfehlbar. Sollten euch also Inhalte auffallen, welche eurer Meinung nach eindeutig falsch eingeordnet wurden, so meldet es dem Moderatorenteam.

Rechtlicher Hintergrund

Nach §184 (1) StGB wird derjenige mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belegt, der "pornographische Schriften (...) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht"

Die juristische Definition von pornographischen Schriften und Inhalten ist leider etwas interpretationsabhängig gehalten und lässt sich für eine genaue, objektive und gerechte Einstufung nicht ohne weiteres heranziehen. Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf handelt es sich bei Pornographie um "grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte, gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität".



LG Lov_is
ModTeam
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